Vergabungen

Kurz erklärt

Verantwortliche Person:

Vorstand administration@buereverein.ch

Wir unterstützen die Arbeit anderer Gruppierungen und Institutionen im sozialen Bereich mit Vergabungen.

Im Reglement werden die Richtlinien, die Voraussetzungen, die formalen Kriterien, sowie die Kompetenzen für die Einzelfallhilfe und die Vergabungen festgehalten. Gesuche um Vergabungen für das Folgejahr nehmen wir jeweils bis am 31. Dezember mittels Gesuchsformular entgegen.

Der Vorstand befindet im folgenden Jahr über die Gesuche und legt alle, die den inhaltlichen und formalen Richtlinien und Kriterien entsprechen, den Mitgliedern an der Jahresversammlung zur Abstimmung vor.